Wie wär’s mal mit ’nem Sonnenbier?

Von den Erlebnissen auf dem Weg, das Gartenbier in Parzelle 41 vor dem Genuss CO2-/klimaneutral zu kühlen.

Ein paar Dinge vorneweg:

Diese Schilderung beruht auf meinen Erlebnissen. Vielleicht hat jemand schon andere Erlebnisse gehabt oder hätte einige Dinge anders gemacht. Ich beschreibe hier einen möglichen Weg, im Garten Strom mit Solarenergie zu erzeugen. Vielleicht helfen meine Erfahrungen dem einen oder anderen weiter. Vielleicht sind es für einige zu viele Informationen, aber ich wollte eben nicht nur ein „Kochrezept“ schreiben. Ich helfe auch gerne mündlich weiter und bin oft erreichbar im Garten (Parzelle 41 im Asternweg – der Heimat der legendären Wegefeste).

 

Am Anfang stand – wie bei so vielen weltbewegenden Ereignissen – ein Gespräch unter Gartenfreunden. Als Ergebnis war am Ende zu verzeichnen:

Ein Balkonkraftwerk wäre toll und eine Förderung gibt es auch noch…

Ob sich sowas allerdings lohnt, kann man ja beim nächsten Gespräch erörtern.

Zuerst habe ich mich mal im Internet informiert, denn um eine Förderung zu bekommen gibt es sicherlich einige Rahmenbedingungen.

https://www.berlin.de/solarcity/solarzentrum/information/anwendungsbereiche/in-wohngebaeuden/mietwohnung/balkonsolaranlagen/

Diese Seite ist wirklich gut, sie hat schon viele meiner Fragen beantwortet:

In Berlin gibt es das Förderangebot „Solarplus“, nennt sich offiziell Die Photovoltaik-Förderung für die Berliner Solarwende. Hierzu gibt es auch ausführliche Bestimmungen in den sogenannten Förderrichtlinien. Wer sich dadurch kämpfen will, kann das hier tun: https://www.ibb-business-team.de/fileadmin/ibb-business-team/solarplus/downloads/foerderrichtlinie-solarplus-2025.pdf, nötig ist es nicht, auf die wichtigen Dinge gehe ich noch ein.

Mit der Bearbeitung der Förderanträge wurde die IBB Business Team GmbH beauftragt, d.h. sämtlicher Schriftverkehr erfolgt mit der IBB, nicht mit dem Land Berlin. Auf der Seite der IBB zum Thema Solarplus findet man alle möglichen Förderungen und auch die Verweise zu den einzelnen Programmen:

https://www.ibb-business-team.de/solarplus/

In den Förderrichtlinien steht, dass es sich bei Balkonkraftwerken um Steckersolargeräte handelt und diese im Modul „E“ der Förderrichtlinie beschrieben werden, also steht auf der entsprechenden Seite alles Erforderliche:

https://www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/

Jetzt der angekündigte kleine Exkurs zur Förderrichtlinie:

Bestimmungen zu „Gärten“ findet man im Modul E unter E3. Da Kleingärten, die den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen, Gärten im Sinne der Förderrichtlinie sind, handelt es sich auch bei Parzelle 41 um einen Garten. Puh, Glück gehabt.

Hier findet sich auch, dass die schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers bzw. vom Zwischenpächter (Bezirksverband der Kleingärtner) vorliegen muss, wenn das Steckersolargerät (SSG) auf Dachflächen von Lauben oder anderen Gebäuden im Kleingarten installiert wird. Eine Zustimmung ist nicht notwendig, wenn das SSG an Terrasseneinfassungen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen oder anderen Flächen ebenerdig aufgestellt wird. Unser Bezirksverband macht keine Unterscheidung nach Aufstellungsort, doch dazu später mehr.

Der Strom soll zudem als Arbeitsstrom zur Bewirtschaftung des Gartens dienen und nicht dem dauerhaften Wohnen.

Da ein gefördertes SSG eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren hat, findet man hier auch Möglichkeiten, diese Frist einzuhalten, sollte der Kleingarten vorher aufgegeben werden.

Wichtig ist auch noch der Punkt über „Zuwendungsfähige Ausgaben und Höhe der Zuwendung“. Gefördert werden Investitionskosten für ein neues SSG pro Garten. Allerdings nur noch bis zu einer Höhe von max. 250 € pro Gerät. Der Förderbetrag wurde reduziert, da die Preise für SSGs stark gefallen sind (Tatsächlich habe ich bei einer Recherche im Internet viele Anlagen für rund 250 € entdeckt). Die Investitionskosten müssen nachgewiesen werden (Rechnung).

Trotzdem ist das Antragsaufkommen derzeit wohl sehr hoch, sodass mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 6 Monaten zu rechnen ist. Bei mir waren es noch 3 Monate vom Antrag bis zum Förderbescheid.

Da ja bisher schon einige Male von der schriftlichen Zustimmung des Zwischenpächters (Bezirksverband der Kleingärtner) die Rede war, habe ich mich natürlich zuerst vertrauensvoll an unseren Vorstand gewendet, was ich tun muss.

Natürlich war die fachkundige Antwort, dass ich eine Genehmigung vom Vorstand, vom Bezirksverband und vom Senat benötige. Da ich die Genehmigung von unserem Vorstand als weniger kompliziert angesehen habe, folgte ein ernüchternder Schriftwechsel mit dem Bezirksverband.

Ein SSG im Sinne der Richtlinie zum Förderprogramm muss an eine Steckdose der jeweiligen Haushalte oder Stromanschlüsse von Kleingärten angeschlossen sein. Dies verbietet allerdings der Bezirksverband.

Natürlich nicht aus Willkür, sondern es steht die Sorge im Vordergrund, dass das Stromnetz überlastet wird, wenn an einem sonnigen Tag mehr Strom produziert als verbraucht wird und alle angeschlossenen SSGs gleichzeitig den Überschuss ins Stromnetz einleiten.

Trotzdem besteht hier eine nicht unerhebliche Zwickmühle.

Aber auch hier bietet das Internet eine Lösung an, das Zauberwort für mich lautete Nulleinspeisung[1].

https://efahrer.chip.de/solaranlagen/balkonkraftwerk-mit-nulleinspeisung-das-sind-die-top-modelle_1020136

Das funktioniert natürlich nur mit einem Speicher. Glücklicherweise hatte ich ohnehin geplant, unser SSG mit einem Speicher aufzurüsten, um ihn effektiver zu machen.

Aber: Speicher sind nicht förderfähig im Sinne der Richtlinien zum Förderprogramm.

Die Nachfragen bei den Anbietern von SSGs mit Nulleinspeisung haben dann auch noch ergeben, dass man zwar eine komplette Anlage (Solarmodule und Speicher) kaufen kann, eine getrennte Rechnung für die Bestandteile aber nicht erstellt wird (Es werden noch nicht einmal die Bestandteile einzeln ausgewiesen). Somit hat man natürlich auch nichts, was man beim Förderer einreichen kann.

Hier muss man sich also auf einen Anbieter fixieren, der neben der kompletten Anlage auch die Bestandteile einzeln anbietet. Bei auch zeitlich getrenntem Kauf von Solarmodulen und Speichereinheit hat man also zwei Rechnungen vorliegen, von der man zumindest eine beim Förderantrag verwenden kann (Man hat allerdings auch noch ein paar überflüssige Teile vorliegen – Für ein SSG wird z.B. immer ein Wechselrichter benötigt und mitverkauft, bei einer Speichereinheit für Nulleinspeisung ist ein Wechselrichter integriert).

Bei der Auswahl der Anlage muss man auch noch auf die technischen Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie achten (bei reinen SSGs ohne Speicher werden diese Forderungen eigentlich immer eingehalten, da diese fast ausschließlich im Rahmen von Förderungen verkauft werden).

·    Maximale Leistung des Wechselrichters von 800 Watt, dabei darf die maximale Ausgangsleistung nicht durch Drosselung des Wechselrichters erreicht werden.

·    Die Gesamtnennleistung der Solarmodule darf eine Größe von 2.000 WP (Watt Peak[2]) nicht überschreiten.

·    Die Anlage muss den Bedingungen der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 entsprechen und hierfür muss ein Konformitätsnachweis vorliegen.

Aber auch das ist grundsätzlich kein Problem, lässt sich alles nachfragen.

Nun ist für den Antrag alles geklärt, also los geht’s. Was alles da hineingehört, lässt sich im Merkblatt „Beantragung einer solarthermischen Anlage bzw. einer Photovoltaikanlage in Kleingärten des Bezirksverbandes Schöneberg-Friedenau e. V. ohne Einspeisung ins Stromnetz“ des Bezirksverbandes nachlesen.

https://www.bdk-schoeneberg.de/formulare

Und tatsächlich war nach ca. 4 Wochen die Genehmigung da. Hierzu allerdings noch ein Hinweis.

Anlässlich einer Genehmigung wird die Akte der Parzelle wohl routinemäßig überprüft. Im gleichen Umschlag wie die Genehmigung kam nämlich auch ein Schreiben des Bezirks-amtes, dass noch kein gültiges Gutachten der Dichtheitsprüfung der Abwassergrube vorliege und dieses unverzüglich nachzureichen sei (Glücklicherweise hatte ich dies auch noch vom Vorpächter).

Es ist vielleicht erwähnenswert, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich nur die Dinge zusammen hatte, die ich für den FÖRDERANTRAG benötigte…

Also jetzt zum Förderantrag:

Das ist im Grunde der einfache Teil des Ganzen. Auf der Seite des IBB zu SSGs (siehe oben) kommt man direkt auf das elektronische Antragssystem des Moduls E, da Anträge ausschließlich elektronisch gestellt werden können.

https://ibb-bt-solarplus.antragsverwaltung.de/register.php?subsystem_register=ibb_sp_stm

Nach der Beantragung eines Zugangs erhält man einen Nutzernamen und kann sich nach Eingabe eines Passwortes endlich in der Antragsverwaltung austoben.

Für den Antrag müssen mehrere Schritte absolviert werden: Personendaten eingeben, Objektdaten eingeben (also wo soll das SSG installiert werden). Danach kommt das Anlegen des eigentlichen Antrages. Dieser kann erst eingereicht werden, wenn alle Angaben vollständig vorliegen. Auf jeden Fall benötigt man den Personalausweis aller am Projekt Beteiligten als PDF-Datei. Also einscannen, oder jemanden bitten, das zu tun.

Alle anderen Dinge werden nur in Form von „Ankreuzkästchen“ abgefragt. Man muss z.B. die schriftliche Zustimmung des Bezirksverbandes (siehe oben) nicht einreichen, aber man erklärt (kreuzt an), dass diese vorliegt. Im Wesentlichen werden hier nur die Dinge abgefragt, die in der Förderrichtlinie aufgeführt sind.

Man kann die Bearbeitung auch ruhen lassen und später weitermachen. Allerdings nicht zu lange. Innerhalb des Systems wird „Untätigkeit bei der Antragsstellung“ abgeprüft und wenn länger nichts passiert, wird nicht nur der Antrag, sondern der komplette Nutzer gelöscht. Hier hilft es, in regelmäßigen Abständen den Antrag mal zu öffnen, Kreuzchen zu löschen und den Antrag wieder abzuspeichern. Das Kreuzchen kann man beim nächsten Mal ja wieder setzen.

Sind dann irgendwann alle Kreuze gesetzt, kann der Antrag gestellt werden.

Auf jeden Fall bekommt man eine E-Mail, dass der Antrag eingegangen sei. Ein wichtiges Datum auf dem Antrag ist das Eingangsdatum. Dieses stellt nämlich den Beginn des Bewilligungszeitraumes dar. Das Projekt darf erst nach diesem Datum begonnen werden. „Als Beginn des Projektes ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages bzw. eine bindende Erklärung zum Vertragsschluss zu werten.“ Auf gut Deutsch: Die Bestellung eines SSG stellt den Beginn des Projektes dar. Also nicht schon vorher eine Anlage kaufen oder bestellen.

Mittlerweile ist die Anlage geliefert und steht leider erst mal im Keller.

Der An-/Einbau folgt noch. Ich kann also noch nichts zum Einbau oder zum Ertrag mitteilen.

Wichtig ist, dass man sich natürlich nicht zu viel Zeit lassen sollte, denn die Zustimmung des BV und auch der Bewilligungszeitraum der IBB ist zeitlich begrenzt. Aber: Das Wetter wird schöner, ein Ausflug aufs Dach der Laube wird in der Planung und Vorstellung immer angenehmer.

Nach Abschluss der Arbeiten möchte die IBB im Rahmen der Auszahlung der Förderung auch noch einen kurzen Tätigkeitsbericht haben (Also was ist bei der Errichtung des SSG erwähnenswert). Ob dann irgendwann auch noch mal jemand das fertige SSG kontrolliert, ist mir nicht bekannt (gekühlte Getränke hätten wir ja…).

Und man muss den Abschluss des Projektes auch noch beim Vorstand und BV anzeigen, damit das Bezirksamt bei einer routinemäßigen Überprüfung nichts feststellt.

 

Viel Erfolg!

[1] Nulleinspeisung oder auch dynamische Einspeisung bedeutet, dass nichts vom selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz fließt. Jede Kilowattstunde wird direkt im Haushalt verbraucht. Das kann aber nur gelingen, wenn das SSG bzw. der Speicher erkennen, wie viel Strom im Haushalt benötigt wird und entsprechend den Stromfluss regulieren kann.

[2] Mit Watt Peak bezeichnet man die von Solarmodulen abgegebene elektrische Leistung unter Standard-Testbedingungen. Die Standard-Testbedingungen haben allerdings mit den Bedingungen in Deutschland nicht viel zu tun. Dazu benötigt man nämlich vollkommen klare Luft und muss sich möglichst zur Mittagszeit am Äquator befinden. Das erklärt auch, warum man die Leistung von Solarzellen immer größer wählen sollte, als man an elektrischer Leistung benötigt.